Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Nejla Sinanovic – FRAMED BY NESH
Industriestrasse 40a, 9463 Oberriet
Stand: August 2026
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen und Lieferungen von Nejla Sinanovic (nachfolgend Nejla Sinanovic oder Auftragnehmerin) im Bereich Foto- und Videoproduktion sowie den Verkauf von Bilddateien, Prints und weiteren Fotoprodukten.
1.2. Mit der Auftragserteilung, Terminvereinbarung, Angebotsannahme oder Inanspruchnahme einer Leistung gelten diese AGB als vom Kunden (nachfolgend «Auftraggeber») vollständig akzeptiert.
1.3. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von der Auftragnehmerin ausdrücklich und schriftlich bestätigt wurden.
1.4. Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuelle Fassung.
2. Vertragsabschluss
2.1. Grundlage jedes Auftrags ist eine schriftliche oder mündlich bestätigte Offerte. Diese ist 30 Tage gültig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
2.2. Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme der Offerte (per E-Mail ausreichend), die Unterzeichnung eines Vertrags oder durch eine Terminbestätigung zustande.
2.3. Nejla Sinanovic ist berechtigt, für die Auftragserfüllung Dritte (z. B. Assistent:innen) beizuziehen.
2.4. Ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung bleiben die künstlerische Gestaltung, die Art der Umsetzung und die Bildbearbeitung ausschliesslich im Ermessen der Auftragnehmerin.
3. Leistungen und preise
3.1. Es gelten die in der Offerte, Auftragsbestätigung oder auf der Website genannten Preise. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). Da die Auftragnehmerin derzeit nicht der Mehrwertsteuerpflicht untersteht, wird keine Mehrwertsteuer ausgewiesen.
3.2. Sofern nicht anders vereinbart, ist eine Anzahlung von 50 % des Rechnungsbetrages spätestens am Tag des Shootings fällig.
3.3. Nebenkosten wie Reisespesen (z. B. KM-Pauschale), Verpflegung, Übernachtungen, Mietgebühren für Locations, Bewilligungen oder externe Dienstleister werden, sofern nicht in der Offerte enthalten, separat verrechnet.
3.4. Für Expressaufträge sowie Arbeiten an Sonn- und Feiertagen kann ein Zuschlag von bis zu 25 % auf das Honorar erhoben werden.
3.5. Mehraufwand durch nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers nach Projektbeginn wird separat nach Aufwand verrechnet.
4. Zahlungsbedingungen
4.1. Die Restzahlung ist, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzüge fällig.
4.2. Bei Zahlungsverzug behält sich die Auftragnehmerin das Recht vor, Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. sowie ab der 2. Mahnung eine Mahngebühr von CHF 20.– pro Mahnung zu erheben.
4.3. Zurückbehaltungsrecht: Die Auftragnehmerin ist berechtigt, sämtliche Arbeitsergebnisse – einschliesslich physischer Produkte (z. B. Prints, Alben), digitaler Bild- und Videodateien, Vorschaubilder sowie den Zugriff auf Online-Galerien – bis zum vollständigen Eingang der Gesamtzahlung zurückzuhalten.
4.4. Eigentumsvorbehalt und Rechteübertragung: Alle gelieferten physischen Waren (Prints, Alben etc.) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Auftragnehmerin. Die Einräumung von Nutzungsrechten an digitalen Bild- und Videodateien erfolgt ausdrücklich erst unter der Bedingung der vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars.
5. Annullierung und Verschiebung
5.1. Eine Absage oder Terminverschiebung durch den Auftraggeber muss schriftlich (per E-Mail) erfolgen.
5.2. Bei einer Absage durch den Auftraggeber gelten folgende Stornierungsgebühren:
Mehr als 72 Stunden vor dem Termin: Kostenlos (bereits angefallene Drittkosten bleiben geschuldet).
72 bis 24 Stunden vor dem Termin: 25 % des vereinbarten Gesamthonorars.
Weniger als 24 Stunden vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Gesamthonorars.
Bei unentschuldigtem Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Gesamthonorars.
5.3. Bereits entstandene, nicht stornierbare Drittkosten (z. B. Locationmiete, gebuchte Dritte) werden in jedem Fall zu 100 % in Rechnung gestellt.
5.4. Schlechtwetter-Regelung bei Outdoor-Shootings: Kann ein Outdoor-Shooting aufgrund extremer Witterung (z. B. Starkregen, Unwetter) nicht durchgeführt werden, entscheiden die Parteien einvernehmlich über eine Verschiebung. Die finale Beurteilung der Durchführbarkeit liegt im Ermessen der Auftragnehmerin. Ist eine Verschiebung unmöglich, bleibt das bisher angefallene Honorar geschuldet.
6. Durchführung und Mitwirkungspflichten
6.1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle für die Durchführung notwendigen Informationen, Zugänge, Locations und Genehmigungen rechtzeitig vorliegen.
6.2. Verzögert sich der Shootingbeginn aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat (z. B. Verspätung), verkürzt sich die tatsächliche Shootingdauer entsprechend. Der volle Vergütungsanspruch bleibt bestehen.
6.3. Erfordert die Leistungserbringung die Mitwirkung von Dritten (z. B. Models, Statisten), ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, dass diese pünktlich und vorbereitet erscheinen.
7. Urheber-, Nutzungsrechte und Rohdaten
7.1. Das Urheberrecht an allen erstellten Werken (Fotos, Videos etc.) verbleibt vollumfänglich bei Nejla Sinanovic.
7.2. Der Auftraggeber erwirbt erst mit der vollständigen Bezahlung der Rechnung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck (z. B. private Nutzung, eigene Website, Social Media).
7.3. Jede kommerzielle Weitergabe an Dritte, Lizenzierung, Bearbeitung oder Zweitverwertung der Werke bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftragnehmerin.
7.4. Rohdaten: Die Herausgabe von Bearbeitungsvorstufen oder unbearbeiteten RAW-Dateien ist grundsätzlich ausgeschlossen, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
7.5. Eigenwerbung: Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die entstandenen Arbeiten für eigene Werbezwecke (z. B. Portfolio, Website, Social Media, Drucksachen) zu verwenden, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
8. Veränderung der Bilder und künstlerischer Stil
8.1. Die gelieferten Bilder dürfen vom Auftraggeber weder durch nachträgliche Filter (z. B. Instagram-Filter), eigene Bildbearbeitung noch durch Anwendungen Künstlicher Intelligenz (KI) verändert oder verfälscht werden.
8.2. Der Auftraggeber bestätigt, mit dem fotografischen und stilistischen Portfolio der Auftragnehmerin vertraut zu sein. Der Bild- und Bearbeitungsstil ist Teil der künstlerischen Arbeit der Auftragnehmerin.
8.3. Reklamationen, die auf dem persönlichen Geschmack oder dem künstlerischen Bildstil basieren, stellen keinen Mangel dar.
9. Gewährleistung und Beanstandungen
9.1. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich zu einer sorgfältigen und fachgerechten Ausführung des Auftrags.
9.2. Sichtbare Mängel oder Beanstandungen an den gelieferten Daten/Produkten sind der Auftragnehmerin innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erhalt schriftlich und detailliert mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als mängelfrei abgenommen.
9.3. Bei berechtigten Mängeln hat die Auftragnehmerin das Recht zur Nachbesserung. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Minderung oder Rücktritt, sind ausgeschlossen.
10. Datenschutz und Persönlichkeitsrechte
10.1. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass alle am Shooting beteiligten oder abgebildeten Personen über die Aufnahmen informiert sind und ihre Einwilligung zur Bildaufnahme und -nutzung erteilt haben. Der Auftraggeber hält die Auftragnehmerin von allfälligen Ansprüchen Dritter frei.
10.2. Personenbezogene Daten werden vertraulich behandelt und ausschliesslich zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses gemäss den Bestimmungen des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG) verarbeitet. Ergänzend gilt die Datenschutzerklärung auf der Website.
11. Haftung
11.1. Die Auftragnehmerin haftet ausschliesslich für Schäden, die sie oder ihre Hilfspersonen absichtlich oder grobfahrlässig verursacht haben. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen.
11.2. Für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust wird jegliche Haftung ausgeschlossen.
11.3. Für unvorhersehbares Verhalten von Tieren, wetterbedingte Beeinträchtigungen, technische Störungen ausserhalb des Einflussbereichs der Auftragnehmerin oder Ereignisse höherer Gewalt wird keine Haftung übernommen.
11.4. Die Haftung der Auftragnehmerin ist in jedem Fall auf die Höhe des vereinbarten Auftragshonorars beschränkt.
12. Höhere Gewalt
12.1. Kann die Auftragnehmerin einen Termin aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen wie eigener Krankheit, Unfall oder höherer Gewalt nicht wahrnehmen, informiert sie den Auftraggeber unverzüglich.
12.2. Die Auftragnehmerin ist in diesem Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder einen Ersatztermin zu vereinbaren. Weitergehende Schadensersatzansprüche (z. B. Erstattung von Anreise- oder Drittkosten des Auftraggebers) sind ausgeschlossen.
13. Schlussbestimmungen
13.1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder unvollständig sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
13.2. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
13.3. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar.
13.4. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der Auftragnehmerin.